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Krypto-Anbieter prüfen: so erkennst du eine gültige MiCA-Zulassung

Von Mag. Tibor GludovatzZuletzt geprüft:

Schneller Überblick

Seit 1. Jänner 2026 dürfen in Österreich nur Anbieter Krypto-Dienstleistungen erbringen, die nach der EU-Verordnung MiCA zugelassen sind oder ihre Zulassung aus einem anderen EU-Staat für Österreich notifiziert haben. Ob das zutrifft, prüfst du in drei Minuten: im öffentlichen MiCA-Register der ESMA, in der Unternehmensdatenbank der FMA und in der Warnliste der FMA. Fehlt ein Anbieter in den Registern, nutze ihn nicht.

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Laut Bitpanda, geprüft am 06.10.2026

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Inhalt

Prüfung in drei Schritten

  1. ESMA-Register öffnen. Die europäische Wertpapieraufsicht veröffentlicht ein vorläufiges MiCA-Register als Tabellen-Dateien. In der Datei der Kryptowerte-Dienstleister (CASPs) suchst du nach der Gesellschaft, mit der du einen Vertrag abschließt; sie steht im Impressum bzw. in den AGB der Plattform. Die Spalten zeigen Behörde, Land, Datum der Zulassung und erlaubte Dienstleistungen.
  2. FMA-Unternehmensdatenbank prüfen. In der Unternehmensdatenbank stehen unter „CASP – Crypto-Asset Service Provider (AT)“ in Österreich zugelassene Anbieter, unter „Notifizierte EWR-CASP“ Anbieter aus anderen EU-Staaten, die hier tätig sein dürfen.
  3. FMA-Warnliste durchsuchen. In den Warnungen warnt die FMA vor Anbietern, die ohne Berechtigung auftreten, oft mit ähnlichen Namen wie bekannte Marken.

Achtung: Marke ist nicht Gesellschaft

Oft ist nur die EU-Tochter eines Anbieters zugelassen, die Muttergesellschaft außerhalb der EU nicht. Prüfe, mit welcher Gesellschaft du den Vertrag abschließt.

Beispiele aus dem Register

Plattform Zugelassene Gesellschaft Behörde Datum
Bitpanda Bitpanda GmbH, Wien FMA (AT) 09.04.2025
Bybit Bybit EU GmbH, Wien FMA (AT) 28.05.2025
KuCoin KuCoin EU Exchange GmbH, Wien FMA (AT) 27.11.2025; Geschäftsbetrieb laut FMA (18.05.2026) untersagt, Handel ausgesetzt
Coinfinity Coinfinity GmbH, Graz FMA (AT) 19.12.2025
Bitcoin-Automaten (Bitcoinmat) FINTECH SK s. r. o. Národná banka Slovenska (SK) 19.12.2025
ESMA Interim MiCA Register (CASPS.csv, Stand 30.09.2026), FMA-Bescheide. Geprüft am 06.10.2026.

Beispiel: Bitunix und Binance

Viele Leserinnen und Leser fragen nach Bitunix oder Binance. Beide stehen nicht im ESMA-Register der zugelassenen Kryptowerte-Dienstleister. Seit 1. Jänner 2026 dürfen Anbieter ohne MiCA-Zulassung oder Notifizierung ihre Dienste in Österreich nicht mehr anbieten. Wir empfehlen deshalb keinen dieser Anbieter. Wer dort schon ein Konto hat, sollte prüfen, wie er seine Coins auf eine eigene Wallet oder zu einem zugelassenen Anbieter überträgt.

ESMA Interim MiCA Register, CASPS.csv (Stand 07.10.2026), Suche nach „Bitunix“ und „Binance“: kein Eintrag. Geprüft am 12.10.2026.

Warnzeichen unseriöser Angebote

Spricht für Seriosität

  • Gesellschaft im ESMA-Register oder in der FMA-Datenbank
  • klare Gebührenangaben vor dem Kauf
  • Identitätsprüfung bei der Kontoeröffnung
  • Auszahlung jederzeit ohne Zusatzgebühren

Warnzeichen

  • kein Impressum oder Sitz außerhalb der EU ohne EU-Gesellschaft
  • garantierte oder sehr hohe Renditen
  • Kontakt über soziale Netzwerke, Messenger oder „Berater“
  • vor einer Auszahlung soll eine „Steuer“ oder „Gebühr“ bezahlt werden
  • Druck, schnell zu handeln, oder Fernwartungssoftware

Was die Zulassung bedeutet und was nicht

Die MiCA-Zulassung bedeutet, dass ein Anbieter laufend beaufsichtigt wird und Pflichten etwa zur Verwahrung von Kundenwerten, zu Interessenkonflikten und zur Information einhalten muss. Sie bedeutet nicht, dass Kryptowerte im Wert sicher sind, und sie ersetzt keine Einlagensicherung.

Häufige Fragen

Ist Bitunix in Österreich zugelassen?

Nein. Bitunix steht nicht im ESMA-Register der nach MiCA zugelassenen Kryptowerte-Dienstleister (geprüft am 12.10.2026). Ohne Zulassung oder Notifizierung darf ein Anbieter seit 1. Jänner 2026 in Österreich keine Krypto-Dienstleistungen erbringen.

Seit wann brauchen Krypto-Anbieter in Österreich eine MiCA-Zulassung?

MiCA gilt seit 30.12.2024. Für bisherige Anbieter galt in Österreich eine Übergangsfrist bis 31.12.2025.

Was ist der Unterschied zwischen Zulassung und Notifizierung?

Eine Zulassung erteilt die Behörde des Sitzstaats; mit einer Notifizierung darf der Anbieter seine Dienste auch in anderen EU-Staaten anbieten.

Gilt MiCA in der Schweiz?

Nein. Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU; dort beaufsichtigt die FINMA.

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Laut Bitpanda, geprüft am 06.10.2026

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Quellen und Stand (3)
  1. Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA), Art. 143 Abs. 3, Art. 149; § 23 Abs. 1 MiCA-VVG (RIS)
  2. ESMA: Interim MiCA Register (Stand 30.09.2026) und Public Statement vom 23.06.2026 zum Ende der Übergangsfrist
  3. FMA: Unternehmensdatenbank, Warnungen, Konzessionserteilungen. Alle abgerufen am 06.10.2026.

Zuletzt geprüft: 12.10.2026

Was sich zuletzt geändert hat
  • 12.10.2026: Abschnitt zu Bitunix und Binance ergänzt (Ziel der Weiterleitung der früheren Seite /exchanges/bitunix).
  • 12.10.2026: KuCoin EU als derzeit nicht nutzbar gekennzeichnet (FMA-Mitteilung 18.05.2026).

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